Wie funktioniert's?

Die einzelnen Schritte

Frieda ist Teil eines größeren Netzwerkes von kostenfrei ausleihbaren Lastenrädern in und um Hannover. Die Idee ist, dass sich verschiedene Menschen eine Sache teilen. Damit das funktioniert, müssen einige Rahmenbedingungen geklärt werden. Lies dir die untenstehenden Nutzungsbedingungen daher bitte sorgfältig durch. 

Vor der ersten Ausleihe

  1. Lade dir die kostenfreie App HANNAH auf dein Android- oder iOS-Telefon herunter und registriere dich mit E-Mail-Adresse und Passwort; im Verlauf der Registrierung musst du auch ein Foto deines Personalausweises hochladen. Hier auf der HANNAH-Website findest du die Schritte noch einmal erklärt.
  2. Werktags innerhalb von 24 Stunden wird die Registrierung in der HANNAH-App freigeschaltet.

FRIEDA oder ein anderes Lastenrad ausleihen

  1. Öffne die HANNAH-App, wähle FRIEDA oder ein anderes Lastenrad aus sowie einen Abhol- und Rückgabezeitpunkt – entweder sofort oder in der Zukunft – und bestätige die Buchung.
  2. Mit dem grünen Button (»Aufschließen«) werden das Speichenschloss und die Einsteckkette per bluetooth-Verbindung entriegelt. Das Einsteckschloss kräftig herausziehen.
  3. Bitte prüfe vor der Fahrt, ob FRIEDA technisch in Ordnung und verkehrssicher ist.
FRIEDA im Straßenverkehr benutzen
  1. Kinder beim Transport bitte anschnallen.
  2. Die Höchstlast beträgt 180 kg inkl. Fahrer*in.
  3. Beachte stets die Straßenverkehrsordnung.
  4. Wenn du eine Pause einlegst, schließe FRIEDA mit der Einsteckkette an einem fest verankerten Gegenstand an und ver- und entriegle das Schloss über den roten und den grünen Button in der App. 
FRIEDA zurückgeben
  1. Bring FRIEDA innerhalb der gebuchten Nutzungszeit zur Friedenskirche zurück und stell das Rad auf seinem Parkplatz ab.
  2. Befestige das Kettenschloss an einer Metallstrebe des Zauns und schließe Speichen- und Einsteckschloss über den »Abschließen«-Button in der App. Beende anschließend die Buchung. Stell bitte sicher, dass die Transportkiste mit der grünen Plane abgedeckt ist.

Die kostenlose Lastenrad-Leihe mit digitalem Schloss ist ein Pilotprojekt, das gemeinsam mit Velogold,der Gartenkirche St. Marien und der Jakobikirche Kirchrode gestartet wurde. Verbesserungsvorschläge nehmen wir gern unter frieda@friedenskirche-hannover.de entgegen.

Allgemeines

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe des Lastenfahrrads (im Weiteren “Fahrrad”) der Ev.-luth. Friedens-Kirchengemeinde Hannover (im Weiteren als “Anbieterin” bezeichnet) an registrierte Nutzer*innen (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Benutzungsregeln

Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird. Die Nutzerin sichert zu, Fahrrad fahren zu können und über 18 Jahre alt zu sein. Alle Kinder müssen beim Mitfahren angeschnallt werden. Das maximale Gesamtgewicht beträgt 180 kg inkl. Fahrerin. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen  ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem Steck-Kettenschloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern, d. h. es ist an einen festen Gegenstand (Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild) anzuschließen. Bei einer zwischenzeitlichen Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen ist es mit dem Steck-Kettenschloss ab-, aber nicht zwingend anzuschließen.
Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.

Haftung

Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.

Informationen zum Gebrauch

Bitte geht sorgsam mit Frieda um.

  • Schließ das Fahrrad ordentlich an, wenn du es nicht benutzt.
  • Du kannst in die Kiste des Lastenrads alles packen, was hinein passt und nicht mehr als 90 kg wiegt.
  • Schnalle Kinder immer gut an. Fahrer*in und mitfahrende Kinder sollten stets einen Helm tragen.
  • Bitte sei vorsichtig mit großen Gegenständen, die oben aus der Kiste herausschauen – beim Fahren musst du immer einen freien Blick haben!
  • Tipp für die erste Fahrt: Schau nicht auf das Vorderrad, sondern dahin, wohin du fährst!
  • Wähle eher eine größere Übersetzung, dann fährst du ruhiger.
  • Bedenke, dass das Lastenrad bei voller Beladung einen
    etwas längeren Bremsweg haben kann. Fahr also nicht zu schnell…

Du wirst merken, dass sich das Lastenrad ganz ähnlich wie ein gewöhnliches Fahrrad fährt. Gerade ein zweirädriges Lastenfahrrad fährt sich leichter, als man denkt!

Ansprechpartner

Clemens Buchwald