Auf Wachstum angelegt!

Grundsätzlich werden Kirchengemeinden aus den Mitteln finanziert, die ihnen nach festgelegtem Schlüssel aus den Kirchensteuer-Einnahmen zugewiesen werden. Stiftungen können den Handlungsspielraum erweitern. Auch in unserer Kirchengemeinde werden zahlreiche Projekte über die Friedenskirchenstiftung finanziert.

Die Friedenskirchenstiftung soll dazu beitragen, die Zukunft der ev.-luth. Friedenskirchengemeinde im Zooviertel langfristig zu sichern.

In den nunmehr 90 Jahren ihres Bestehens ist die Friedenskirche zu einem lebendigen Mittelpunkt im Zooviertel geworden.

In personeller, sachlicher und baulicher Hinsicht sind die Bedingungen der Kirchengemeinde gut, auch zukünftig ein lebendiges Gemeindeleben zu gestalten.

Die Friedenskirchenstiftung soll dazu beitragen, kommenden Generationen diese Bedingungen zu bewahren und langfristig auch zu fördern.

Hierzu braucht die Friedensgemeinde allerdings eine größere finanzielle Selbstständigkeit.

Die kann nachhaltig am besten gewährleistet werden durch eine Stiftung, deren Kapitalstock heute weiter ausgebaut und auch in Zukunft kontinuierlich vergrößert werden soll.

Denn das Vermögen einer Stiftung bleibt über Generationen erhalten und wird stetig gemehrt; die Erträge aus dem Stiftungskapital können Jahr für Jahr eingesetzt werden.

Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, dass die Friedenskirchengemeinde im Zooviertel selbstständig beheimatet bleibt.

Auch zukünftig soll den Menschen hier vor Ort das Evangelium als gute Botschaft in Wort und Tat vermittelt und inmitten des Zooviertels das Zusammenleben der Menschen gefördert werden.

Sie können als Stifter/-in einen entscheidenden Beitrag leisten für die Zukunft der Friedenskirche – zum Wohl der Menschen im Zooviertel.

Darüber hinaus können Sie jährlich Zuwendungen bis zu 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich absetzen.

Für testamentarische Verfügungen zu Gunsten der Friedenskirchenstiftung fallen keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern an.

Für jeden vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019 für die Stiftung neu eingeworbenen Euro wird seitens der ev.-luth. Landeskirche Hannovers eine Bonifizierung im Verhältnis 3:1 ausgeschüttet. Deswegen sind alle Zustiftungen in dieser Zeit besonders effektiv und ertragreich.

Wenn Sie z.B. 30 Euro als "Zustiftung" einzahlen, legt die Landeskirche10 Euro drauf, so dass dem Stiftungsvermögen effektiv 40 Euro zu Gute kommen. Das gilt auch für testamentarische Verfügungen zu Gunsten der Friedenskirchenstiftung.

Die vollständige Satzung der Stiftung finden Sie hier.

Das Kuratorium der Stiftung wurde zum 01.01.2021 neu gewählt und besteht aktuell aus

  • Ulrich Qualmann (Vorsitzender)
  • Horst Baier
  • Pastorin Sabine Lambrecht
  • Ludwig Meyer
  • Gero von der Wense
  • Karl Weseloh

Ansprechpartner

Ulrich Qualmann

Konto der Stiftung

Empfänger
Friedenskirchen-Stiftung
IBAN 
DE24 5206 0410 7001 0901 00
BIC
GENODEF1EK1

Bitte geben Sie bei Überweisungen im Verwendungszweck durch eine der folgenden Abkürzungen an, ob wir Ihre Zuwendung – wie derzeit bevorzugt – als Spende (SPEN) zur direkten Verwendung oder als Zustiftung (ZUST) zur Einlage in den Vermögensstock verbuchen dürfen:

  • Verwendungszweck: 90182SPEN Friedenskirchenstiftung Hannover
    oder
  • Verwendungszweck: 90182ZUST Friedenskirchenstiftung Hannover

In jedem Fall erhalten Sie unverzüglich eine Spendenquittung.